Schäden durch Feuerwerk, wer zahlt?
Wie jedes Jahr zu Silvester wird gerne und viel geknallt. Was jedoch des einen Freud ist, ist des anderen Leid. Denn Jahr für Jahr entstehen durch Böller und Raketen Schäden in beträchtlichem Ausmaß. Neben Personenschäden werden Sachschäden, auch Schäden an Autos, verursacht. Doch wer zahlt eigentlich für Schäden an Fahrzeugen, die durch Böller oder Raketen verursacht werden?
Beim Zünden von Silvesterraketen müssen zunächst Standorte gewählt werden, von denen aus andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden. Dies entschied der BGH bereits 1985. Die Verkehrssicherungspflicht ist jedoch beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht herabgesetzt. Daher muss sich jeder auf entsprechende Gefährdungen durch Feuerwerkskörper einstellen.
Somit gilt also grundsätzlich, dass derjenige der durch einen Silvesterknaller ein Fahrzeug beschädigt, auch dafür haftet. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss dann für den Schaden aufkommen. Die Haftung kann aber ausgeschlossen sein, wenn der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug an einer besonders gefahrträchtigen Stelle abgestellt hat. Wer also etwa über eine Garage verfügt, sollte seinen Wagen nicht im Freien stehen lassen. Schwieriger sind die Fälle, wo der Schädiger nicht auffindbar ist.
Ist der Schädiger nicht auffindbar, kann die Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hängt davon ab, um was für einen Schaden es sich handelt bzw. wie er entstanden ist. Bei einem Explosions- oder Brandschaden zahlt die Teilkaskoversicherung. Dies gilt auch für Glasbrüche. Demgegenüber benötigt man eine Vollkaskoversicherung, wenn ein Böller oder eine Rakete lediglich ein Lackschaden verursacht sowie wenn das Fahrzeug aufgrund von Vandalismus beschädigt wird.
Der Schaden muss natürlich der Kaskoversicherung gemeldet werden, wenn man als Fahrzeugbesitzer diese in Anspruch nehmen will. Oft ist zudem erforderlich auch eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Fotos von den Schäden und dem Standort des Fahrzeugs sollten auf jeden Fall angefertigt werden. Hilfreich ist auch die Hinzuziehung eines Zeugen.
Bei Schäden an Ihren Fahrzeugen durch Feuerwerkskörper helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie dazu unsere Kanzlei unter www.kanzlei-dr-altintas.com.